Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf: Auftragsvergabe der Fluggastkontrollen entwickelt sich zur Hängepartie!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

Flughafen Düsseldorf: Auftragsvergabe zur Durchführung der Luftsicherheitskontrollen (§ 5 LuftSiG) entwickelt sich zur Hängepartie! 

Immer noch keine endgültige Vergabeentscheidung!

Am 20. September 2024 hatte noch die umstrittene Firma DSW eine Mitarbeiterinformation mit der Überschrift “Auftragsgewinn: Fortführung der Luftsicherheitskontrolldienstleistungen am Flughafen Düsseldorf” im Betrieb veröffentlicht. Somit präsentierte sich DSW vorab als klarer Sieger, ohne dabei die 14 tägige Widerspruchsfrist der unterlegenen Sicherheitsfirmen abzuwarten.

Hier ein Auszug von der DSW-Mitarbeiterinformation:   

Seit dieser Veröffentlichung hört man von den DSW-Verantwortlichen nichts mehr. Es sind mittlerweile mehrere Wochen vergangen, aber noch immer liegt keine Bestätigung über die endgültige Auftragsvergabe vor. Hat sich die Firma DSW etwa zu früh gefreut?

Am 24. Oktober 2024 hatten wir hier berichtet, dass gegen die vorläufige Auftragsvergabeentscheidung von der im Vergabeverfahren unterlegenen Sicherheitsfirma I-Sec fristgerecht (Ende September/Anfang Oktober 2024) eine Rüge eingereicht wurde. Eine Rüge im Vergaberecht ist eine Beschwerde gegen eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.   

Plötzliche Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist durch das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums

Die derzeitige Entwicklung rund um die Auftragsvergabe am Flughafen Düsseldorf wird auch durch eine weitere Maßnahme des Beschaffungsamts des Bundesinnenministeriums (Auftraggeber) beeinflusst. Der Auftraggeber hat die Zuschlags- und Bindefrist für die abgegebenen Angebote der Sicherheitsfirmen plötzlich wohl bis zum 20. Dezember 2024 verlängert. Diese Entscheidung ist insofern bemerkenswert, als sie wohlmöglich eine zusätzliche Verzögerung in der finalen Vergabeentscheidung bedeutet.

Erklärung Zuschlags- und Bindefrist: Seit 2016 sind Zuschlagsfrist und Bindefrist als identisch vorgesehen. Die Bindefrist dient dazu, den Bietern (Sicherheitsunternehmen) für einen angemessenen Zeitraum an ihre Angebote zu binden. Bieter/Sicherheitsfirmen sind also bis zur Zuschlagserteilung an ihr Angebot gebunden. Der Auftraggeber (Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums) muss nicht das Ende der Binde- bzw. Zuschlagsfrist abwarten, sondern kann bereits vorher einem Bewerber/Sicherheitsfirma den Auftrag erteilen, nachdem die unterlegenen Sicherheitsfirmen informiert wurden und die Einspruchsfrist eingehalten wurde.

Die Vergabe des Auftrags für die Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf ist also ein komplexes Thema, das viele Facetten hat. Es geht um weit mehr als nur um die Auswahl einer Firma, die die Sicherheitsaufgaben übernimmt. Es geht auch um die Frage, wie die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Luftsicherheitsbranche gestaltet werden und wie die Qualität dieser Dienstleistungen aufrechterhalten werden kann. Wir fordern als Gewerkschaft ver.di daher eine gründliche und transparente Überprüfung der Vergabekriterien und vor allem der Arbeitsbedingungen bei den beteiligten Firmen.

Als Gewerkschaft ver.di haben wir bereits in den vergangenen Jahren immer wieder für bessere Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung der Beschäftigten in der Luftsicherheitsbranche gekämpft. Gerade in einer Branche, in der die Arbeitsbelastung hoch und die Anforderungen an die Beschäftigten äußerst anspruchsvoll sind, dürfen solche Vergabeentscheidungen nicht leichtfertig getroffen werden. 

Die Rüge der unterlegenen Firma I-Sec und die Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist bis zum 20. Dezember 2024 bieten eine Chance, das Verfahren auf mögliche Fehler zu überprüfen und eine gerechte Entscheidung im Interesse der Beschäftigten zu treffen. Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass bei der Vergabe von Aufträgen zur Luftsicherheit nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität der Arbeit und insbesondere die fairen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten berücksichtigt werden. 

Sicherheitsfirmen wie DSW, die Arbeitnehmerrechte sowie die Mitbestimmungsrechte von betrieblichen Interessenvertretungen missachten, dürfen keine öffentlichen Aufträge erhalten. Die vorläufige Vergabeentscheidung des Staates, mit der umstrittenen Firma DSW überhaupt weiter machen zu wollen, ist für uns nach wie vor unfassbar.

Der aktuelle Zustand, dass es immer noch keine endgültige Vergabeentscheidung gibt und sich die Sache sogar noch verzögern könnte, macht auch einen geordneten Betriebsübergang (Fristen § 613 a BGB) bei einem möglichen Auftragswechsel immer unwahrscheinlicher. Denn der aktuelle Vertrag mit der DSW endet offiziell am 31. Dezember 2024. Es bleiben also nur noch wenige Wochen bis zum 01. Januar 2025, bis dahin muss nämlich ein neuer Vertrag und auch der Dienstleister feststehen. Um hier einen Betriebsübergang zum 01. Januar 2025 überhaupt gesetzeskonform durchführen zu können, müssen allerdings schon einen Monat vorher die Informations- und Widerspruchsrechte der Beschäftigten zwingend einhalten werden.

Die kommenden Tage werden entscheidend dafür sein, ob die Verantwortlichen diesen Herausforderungen gerecht werden können. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Entscheidungen letztlich getroffen werden.

Luftsicherheit braucht zwingend bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen – Kostenspiele mit der Luftsicherheitsaufgabe zu Lasten der Beschäftigten müssen endlich ein Ende haben!