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Flughafen DUS: Bundesinnenministerium taktiert beim Auftrag für Fluggastkontrollen!

Özay Tarim

von Özay Tarim

BDLS-Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

Flughafen Düsseldorf: Bundesinnenministerium (Auftraggeber) taktiert bei der Ausschreibung für Luftsicherheitskontrollen – Vertrag mit unzuverlässiger Sicherheitsfirma DSW wird um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024 verlängert!

Hintergrund für diese Taktiererei ist der Versuch, in der Luftsicherheit das sogenannte “Frankfurter-Modell“ bzw. „Neue Welt” auch am Flughafen Düsseldorf einzuführen!

Wir haben hier vor einigen Monaten bereits berichtet, dass das Bundesinnenministerium die hoheitlichen Luftsicherheitsaufgaben (Fluggastkontrollen) am Flughafen Düsseldorf dem Flughafenbetreiber übertragen will. Als Vorbild dient das Modell am Flughafen Frankfurt, das seit dem 01.01.2023 praktiziert wird.

Frankfurter-Modell: Flughafenbetreiber steuert und organisiert anstelle der Bundespolizei die Luftsicherheitskontrollen und setzt dafür auch profitorientierte private Sicherheitsfirmen ein

Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums, den aktuellen Vertrag bzw. Auftrag mit DSW lediglich aus taktischen Gründen zu verlängern, um das “Frankfurter-Modell” in Düsseldorf einführen zu können, ist vollkommen falsch! Die Tochterfirma von Piepenbrock (DSW) hat eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2024 überhaupt nicht verdient. Bisher hat dieses Unternehmen ausschließlich mit Verfehlungen geglänzt. Das Bundesinnenministerium sowie die Bundespolizei sind über die Missstände am Flughafen Düsseldorf bestens informiert, aber weitestgehend untätig geblieben. Der hausgemachte Personalmangel (z.B. die Chaos-Szenen aus dem Jahr 2022) führt regelmäßig zu unterbesetzten Kontrollpositionen, die dann zu Lasten der Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen gehen. Krankenstände von etwa 20 Prozent im Jahresdurchschnitt  sind Resultate dieser Umstände. Der lukrative Auftrag vom Staat zur Durchführung der Sicherheitskontrollen wird seit Auftragsbeginn (01.06.2020) nicht vertragsgemäß erfüllt. Mit Flickschusterei (z.B. mit Fremdpersonaleinsatz und Hilfskräften) an den Kontrollstrecken hat sich DSW bisher nur über Wasser halten können. In diesem Jahr hätte der Staat längst die Reißleine ziehen und die Zusammenarbeit mit der gescheiterten Firma DSW beenden müssen. Aber nein, die Beschäftigten müssen leider diesen unzuverlässigen Arbeitgeber noch ein weiteres Jahr ertragen! Der Staat will also dieser Firma noch ein Jahr länger Geld (Bundesmittel) hinterher schmeißen!

Trotz zwei erteilter Abmahnungen wegen schlechter Auftragserfüllung, wird der Vertrag mit DSW um ein weiteres Jahr verlängert!

 

Foto: Auszug aus der Ausschreibung

Die Laufzeit des befristeten Vertrages war für 3 Jahre und 7 Monate festgelegt und hätte demzufolge bei dieser “DSW-Performance” eigentlich am 31. Dezember 2023 enden müssen. Trotz der miserablen Auftragserfüllung, die sogar zwei Abmahnungen für DSW im letzten Jahr zur Folge hatte, hat jetzt das Bundesinnenministerium dennoch unverständlicherweise von einer vertraglich vereinbarten Option gebraucht gemacht und den Auftrag zur Durchführung der Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf mit DSW einseitig um ein weiteres Jahr verlängert. Warum der Staat turnusgemäß aber in diesem Jahr keine neue Ausschreibung vorgenommen hat, ist nur mit der geplanten und beabsichtigten Umsetzung des sogenannten “Frankfurter-Modells” zu begründen. Um für den Flughafenbetreiber in Düsseldorf Zeit zu verschaffen, wurde jetzt der eigentlich zum 31.12.2023 endende Vertrag mit DSW noch um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024 verlängert. 

Video: 04.09.2023 Flughafen Düsseldorf (Flugsteig B) 

Je länger die Warteschlangen zur Fluggastkontrolle sind, desto länger werden dann scheinbar auch die Vertragslaufzeiten mit DSW! Das Bundesinnenministerium belohnt diese DSW-Performance offensichtsichtlich mit einer Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2024 – Herzlichen Glückwunsch für dieses gemeinschaftlich produzierte Desaster in der Luftsicherheit!

Frankfurter-Modell ist ein Irrweg und darf nicht umgesetzt werden!

In diesem Zusammenhang ist aber die entscheidende Frage immer noch nicht beantwortet worden: Wie wird sich nunmehr der Flughafenbetreiber in Düsseldorf zum “Frankfurter-Modell” entscheiden bzw. verhalten?  Im letzten Jahr als Chaos an den Flughäfen herrschte, hörte man noch laute Rufe nach mehr Verantwortungsübernahme von Flughafenbetreibern. Um so erstaunlicher ist es jetzt, dass von den Verantwortlichen nichts offizielles zur “Neuausrichtung” in der Luftsicherheit für den Flughafen Düsseldorf bekannt gegeben wird. Steht etwa der Düsseldorfer Flughafenbetreiber vielleicht doch nicht mehr für das Frankfurter-Modell zur Verfügung?  Unsere Kolleginnen und Kollegen wollen endlich wissen, wie es im nächsten Jahr weitergeht. Fakt ist lediglich, dass es in jedem Fall im Frühjahr 2024 eine Neuausschreibung der Luftsicherheitsaufgaben geben wird! Offen ist aber, ob diese Ausschreibung dann vom Flughafenbetreiber oder vom Bundesinnenministerium organisiert werden wird. 

Für uns in NRW steht jedenfalls fest: Wir lehnen das sogenannte “Frankfurter-Modell” entschieden ab! Nur, weil dann zukünftig der Flughafenbetreiber anstelle der Bundespolizei die Steuerung der Fluggastkontrollen übernehmen soll, wird es nicht zwangsläufig bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten geben. Denn, die Arbeitgeber bleiben in diesem geplanten Modell weiterhin die selben profitorientierten privaten Sicherheitsunternehmen. Das “Vorzeige-Beispiel” am Frankfurter Flughafen (Fraport) zeigt, dass das “Neue Modell” bisher nicht zu besseren Arbeitsbedingungen führt. Auch der von Fraport beauftragte Dienstleister Securitas (Globalplayer der Sicherheitsbranche) hat nach wie vor am größten Flughafen Deutschlands erhebliche Personalprobleme und benötigt ständig die Unterstützung anderer Sicherheitsunternehmen. Wir wollen endlich bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der Luftsicherheitsbranche. Der Staat muss diesen Irrsinn beenden und die hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe in die öffentliche Hand geben.

Die Luftsicherheit ist keine Ware und darf deshalb auch nicht weiter verkauft werden!

Luftsicherheitsaufgaben gehören in die öffentliche Hand!