Flughafen Düsseldorf

Flughafen DUS: Dienstleister des Staates diskriminiert Beschäftigte!

Özay Tarim

von Özay Tarim

BDLS-Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW): Vertragspartner des Bundesinnenministeriums diskriminiert Luftsicherheitsfachkräfte am Flughafen Düsseldorf!

DSW-Niederlassungsleiterin will plötzlich Aufsichtskräfte u. a. wegen “starkem russischen Akzent” absetzen!

DSW als Dienstleister bzw. Vertragspartner des Bundesinnenministeriums für die Durchführung der Sicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf gleicht einem Fass ohne Boden. Seit der Auftragsübernahme der Fluggastkontrollen im Juni 2020 gibt es nur Konflikte mit diesem Unternehmen. Was sich jetzt aber bei DSW abgespielt hat, ist ein Skandal!

Letzte Woche soll der Arbeitgeber DSW am Flughafen Düsseldorf mit Führungskräften Personalgespräche geführt haben. Unter dem Deckmantel von sogenannten Feedbackgesprächen – um so offenbar auch die Teilnahme von Betriebsräten zu verhindern – wurde Führungskräften u. a. mit Kündigungen gedroht. Dabei soll die Niederlassungsleiterin mindestens in zwei Fällen Aufsichtskräfte massiv diskriminiert haben. Uns liegen auch die entsprechenden Beschwerden von den betroffenen Beschäftigten vor. In einem dieser Gespräche soll die Niederlassungsleiterin plötzlich gesagt haben, dass der “starke russische Akzent” dieser Führungskraft nicht tragbar bzw. störend sei! Dazu muss gesagt werden, dass die betroffene Person seit über 10 Jahren am Flughafen Düsseldorf in der Luftsicherheit tätig ist und die Funktion als Aufsichtskraft seit etwa 2 Jahren ohne jegliche Beanstandungen ausübt. Diese Person wurde offenbar aufgrund des bemängelten russischen Akzents im Personalgespräch aufgefordert, von sich aus “freiwillig” die übertragene Funktion als Aufsichtskraft niederzulegen, anderenfalls würde der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. In einem weiteren Personalgespräch soll die Niederlassungsleiterin einer anderen Person (ebenfalls Führungskraft) gesagt haben, dass diese Aufsichtskraft nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen würde. Auch diese Person sollte von sich aus die Funktion als Aufsichtskraft “freiwillig” aufgeben oder der Arbeitgeber würde hier ebenfalls eine Kündigung aussprechen. Auch diese betroffene Person arbeitet seit mehr als  10 Jahren am Flughafen Düsseldorf in der Luftsicherheit und übt dort die Funktion als Aufsichtskraft seit etwa drei Jahren genauso ohne Beanstandungen aus. Beide Aufsichtskräfte wurden also ohne einen sachlichen Grund hier von der Niederlassungsleiterin massiv diskriminiert und ihnen wurde mit Kündigung gedroht.

Die DSW-Niederlassungsleiterin ist in ihrer Funktion nicht mehr zu halten und muss umgehend von ihren Aufgaben entbunden werden!

DSW-Geschäftsführerin Nicole Oppermann hatte u. a. bei der Personalauswahl sowie Besetzung dieser neuen Funktionen/Arbeitsstellen (Aufsichtskräfte) persönlich vor Ort mitgewirkt. Die hier betroffenen Beschäftigten haben sich damals auf interne Stellenausschreibungen im Betrieb beworben und wurden anschließend nach ausführlichen Vorstellungsgesprächen für die neuen Funktionen von der DSW-Geschäftsführerin selbst als befähigt erachtet und auserwählt. Frau Oppermann (Geschäftsführerin) muss also demnach damals diese beiden Beschäftigten in den jeweiligen Vorstellungsgesprächen sprachlich sehr gut verstanden haben, sonst wären sie ja nicht als Aufsichtskraft auserwählt worden. Seitdem wurden auch die “angeblichen Sprachprobleme” nie mit den Beschäftigten thematisiert und auch liegen keine schriftlichen Beschwerden in diesem Zusammenhang vor. Am Flughafen Düsseldorf (Internationaler Airport) arbeiten bei DSW sehr viele verschiedene Menschen mit Migrationsgeschichte gut und friedlich zusammen und sorgen tagtäglich für die Luftsicherheit. Wer hier das Betriebsklima vergiftet, ist einzig und allein der Arbeitgeber, der mit fragwürdigen Diskriminierungsmethoden die Belegschaft versucht zu spalten! Für uns sind diese aktuellen Fälle eine absolute Grenzüberschreitung. Diese Art von Diskriminierungen sind mit nichts zu entschuldigen! Wir können derzeit nicht genau sagen, ob dies ein Alleingang einer Niederlassungsleiterin ist, oder aber auch andere DSW-Verantwortliche hier involviert sind. Die DSW-Niederlassungsleiterin ist so jedenfalls in ihrer Funktion nicht mehr zu halten und muss umgehend von ihren Aufgaben entbunden werden! 

DSW spielt offenbar gerne mit der Angst der eigenen Beschäftigten. Erst vor Kurzem wurden gegenüber den langjährigen Führungskräften (Terminalleiter) Änderungskündigungen ausgesprochen. Um diese Fälle müssen sich jetzt – wie so oft bei DSW – die Arbeitsgerichte kümmern!

Bundesinnenministerium und Bundespolizei sind aufgefordert hier endlich zu handeln!

Erschreckend hierbei ist, dass das alles unter der Flagge des Bundesinnenministeriums bzw. der Bundespolizei stattfindet. Wir haben Ende letzter Woche das Bundesinnenministerium informiert und aufgefordert, hier umgehend tätig zu werden. Der Auftraggeber hat die Pflicht und die Verantwortung auf seinen Vertragspartner einzuwirken. Für uns ist es unbegreiflich, wieso ein Unternehmen mit solchen Personalverantwortlichen überhaupt öffentliche Aufträge erhalten kann. So eine Niederlassungsleiterin, die gemeinsam mit der Geschäftsführerin u. a. seit drei Jahren Betriebsversammlungen offenkundig torpediert, Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten ignoriert und Arbeitnehmerrechte mit Füßen tritt (z. B. Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Elternzeitbefreiung), hat in der Luftsicherheitsbranche nichts verloren. Das Bundesinnenministerium kann die gesamten Vorkommnisse, insbesondere die jetzigen Diskriminierungen bei DSW am Flughafen Düsseldorf nicht länger – wie bisher – NUR als betriebliche Angelegenheiten abtun, hier müssen endlich Konsequenzen folgen.

DISKRIMINIERUNG IST VERBOTEN!

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung. Das AGG gilt seit 2006 und schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren. Diskriminierung bedeutet also, dass jemand schlechter als eine andere Person behandelt wird. Im Paragraph 1 des AGG steht: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. In den oben beschriebenen Fällen handelt es sich um Benachteiligungen bzw. Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft. Mit ethnischer Herkunft meint das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Abstammung eines Menschen und seine damit verbundenen äußerlichen oder sprachlichen Eigenheiten. 

Für uns steht fest: Wir werden keine Diskriminierungen jeglicher Art in der Luftsicherheitsbranche zulassen. Das Bundesinnenministerium muss hier die Diskriminierungen bei DSW gegenüber den Luftsicherheitsfachkräften, die ja allesamt von der Bundespolizei mit entsprechenden Qualifikationen und Beleihungsurkunden ausgestattet sind, umgehend beenden!

Wir werden als die im Betrieb vertretene Gewerkschaft gewiss handeln und gerichtliche Schritte gegen DSW wegen Diskriminierung einleiten. Auch der Betriebsrat erwägt gegen DSW entsprechende Maßnahmen einzuleiten!

DSW ist mit der Luftsicherheitsaufgabe deutlich überfordert und am Flughafen Düsseldorf längst gescheitert!