Flughafen Köln/Bonn

Tarifvertrag Funktionszulagen: Arbeitgeber bereiten Probleme bei der UMSETZUNG des Tarifvertrages!

Özay Tarim

von Özay Tarim

BDLS-Mitgliedsunternehmen am Flughafen Köln/Bonn

BDLS-Mitgliedsunternehmen ignorieren am Flughafen Köln/Bonn die eigenen Führungskräfte und setzen die tarifvertraglichen Zulagen nicht um!

Unser Tarifabschluss zur Verbesserung der Zeitzuschläge und zur Einführung von tariflich geregelten Funktionszulagen für Führungskräfte ist immer noch nicht von allen Arbeitgebern umgesetzt. Führungskräfte werden sogar massiv unter Druck gesetzt, neue Verträge zu unterschreiben, die mit Nachteilen verbunden sind!

Die höheren Zeitzuschläge (für Beschäftigung an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht) werden aber inzwischen von fast allen Arbeitgebern gezahlt. Probleme gibt es aber dagegen bei der Umsetzung der Zulagen für Führungskräfte und für Ausbildungspersonal. Der im Juli 2023 in Kraft getretene Tarifvertrag ist die erste tarifliche Regelung solcher Funktionszulagen. Vor dieser Einigung der Tarifvertragsparteien gab es auch schon Funktionszulagen, die häufig durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen mit einzelnen Beschäftigten vereinbart wurden. Es gibt aber jetzt Arbeitgeber (BDLS-Mitgliedsunternehmen, wie beispielsweise I-Sec und Securitas am Flughafen Köln/Bonn), die versuchen diese einzelvertraglichen Vereinbarungen auszuhebeln und mit Druck neue Verträge/Vereinbarungen zu erzwingen. Dabei werden den Führungskräften sogar die Vergütungen der tarifvertraglichen Funktionszulagen vorenthalten! 

Die Geschäftsführer von I-Sec und Securitas sind auch noch Vizepräsidenten des Arbeitgeberverbands BDLS!

Die Vorgehensweise dieser BDLS-Mitgliedsunternehmen gegenüber den eigenen Führungskräften ist inakzeptabel. I-Sec zwingt die eigenen Führungskräfte (Objektleiter) neue Zusatzverträge zu unterschreiben, setzt dabei auch ein Ultimatum und droht dazu mit einer Änderungskündigung. Dieser Arbeitgeber hatte bereits im Mai 2022 mit den Objektleitern, die wie alle anderen Beschäftigten per Betriebsübergang (613a BGB) von Frasec übernommen wurden, Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag vereinbart. Diese Verträge liegen uns auch vor. Inhalt dieser Zusatzverträge sind die prozentualen tariflichen Lohnerhöhungen (aus 2022) für die operativ tätigen betrieblichen Angestellten und die daraus resultierenden monatlichen Bruttogehälter. In diesen Zusatzverträgen wurde auch verbindlich niedergeschrieben, dass alle übrigen Bestandteile der jeweiligen Arbeitsverträge unberührt bleiben. Trotz dieser bestehenden I-Sec Verträge will aber der Geschäftsführer (auch Vizepräsident des BDLS) unbedingt neue Zusatzverträge erzwingen, um offenbar die bisherigen Besitzstände auszuhebeln.  

Bei Securitas sieht es kaum besser aus. Auch hier versucht der Dienstleister des Staates für die Fluggastkontrollen, den Führungskräften/Ausbildern unbedingt Zusatzverträge aufzuzwingen. Der Tarifvertrag Führungskräftezulagen ist seit dem 01. Juli 2023 in Kraft, wird aber von Securitas bisher nicht umgesetzt. Anfang August 2023 wurden die Führungskräfte noch aus der Securitas-Zentrale bezüglich der Umsetzung des neuen Tarifvertrages angeschrieben. In diesen Schreiben wurde den betroffenen Beschäftigten u. a. mitgeteilt, dass es bedauerlicherweise nicht gelungen sei, rechtzeitig die Erhöhungen der Zulagen für den Abrechnungsmonat Juli 2023 umzusetzen. Versprochen wurde aber, dass den Beschäftigten dadurch keine Nachteile entstehen und die tarifvertraglichen Zulagen spätestens mit der Lohnabrechnung August 2023 nachgezahlt werden würden. Besonders erwähnt wurde in diesem Brief der gezielte Hinweis auf entsprechende Zusatzvereinbarungen. Zitat: „Sollten Sie zudem bisher auch noch keine entsprechende Zusatzvereinbarung zu Ihrem Arbeitsvertrag von uns erhalten haben, wird Ihnen diese nunmehr zeitnah übermittelt werden”. 

Was noch nach einem freundlichen Schreiben aussah, änderte sich später deutlich. Ende August 2023 wurden die Führungskräfte dann nämlich von Securitas unmissverständlich aufgefordert, die Zusatzvereinbarungen zu unterschreiben, ansonsten würden die neuen tariflichen Zuschläge nicht gezahlt werden!

Obwohl sich einige Führungskräfte bereits im Vorfeld auch juristisch gegen Securitas gewährt und dabei einen gerichtlichen Vergleich beim Arbeitsgericht in Köln erzielen konnten, verweigert Securitas immer noch die Umsetzung der tariflichen Zulagen. Das Verhalten von Securitas ist vollkommen widersprüchlich. Beim Arbeitsgericht in Köln hatte sich nämlich der Global-Player der Sicherheitsbranche auf einen gerichtlichen Vergleich eingelassen und damit akzeptiert, dass auch ohne eine Zusatzvereinbarung die Führungskräftezulage unbefristet und durchgehend zu zahlen ist! Und jetzt will man offenbar davon nichts wissen und verweigert die höhere tarifliche Zulagenvergütung, falls die Beschäftigten keine Zusatzvereinbarung unterschreiben. Auf der letzten Betriebsversammlung von Securitas am Flughafen Köln/Bonn (18.09.23) haben wir von der Geschäftsführung verlangt, dass die tariflichen Zulagen für die Führungskräfte umgehend – und zwar ohne eine Zusatzvereinbarung – umzusetzen sind. Offenbar verfolgt auch Securitas das Ziel, die Besitzstände der Führungskräfte zu unterlaufen.

Ist der Abschluss einer neuen einzelvertraglichen Vereinbarung überhaupt erforderlich? Wir empfehlen den Beschäftigten, keine neuen Verträge zu unterschreiben!

Von dem Tarifabschluss sind faktisch nur Führungskräftezulagen und Zulagen für Ausbildungspersonal betroffen. Demzufolge können auch nur vereinbarte Zulagen (also auch gerichtliche) für diese Tätigkeiten mit den tariflich geregelten Zulagen verrechnet werden. Alle anderen vereinbarten Zulagen sind davon nicht betroffen. Die Zulagen für Führungskräfte und das Ausbildungspersonal, die geringer als im Tarifvertrag sind, müssen entsprechend erhöht werden. Für günstigere Regelungen für die Beschäftigten gilt gemäß Tarifvertrag eine Besitzstandsregelung: „Bestehende günstigere arbeitsvertragliche und betriebliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.“

Mit dieser tariflichen Regelung soll sichergestellt werden, dass bestehende Vereinbarungen von Funktionszulagen für die gleichen Aufgaben, die günstiger für die Beschäftigten sind, auch weiterhin angewandt werden. Das gilt auch für arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die die Zahlung der Zulage unabhängig von den geleisteten Stunden in der Funktion pro Stunde vorsieht. Arbeitsvertraglich vereinbarte andere Zulagen sind davon nicht betroffen. Die Arbeitgeber wollten nur Zulagen für Führungskräfte und Ausbildungspersonal verhandeln und vereinbaren.

Unser Tarifvertrag gilt für ver.di-Mitglieder unmittelbar, d.h. sie können nach dem Tarifvertragsgesetz nicht auf Ansprüche aus dem Tarifvertrag verzichten und können den höheren Betrag auch geltend machen, wenn sie eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über einen geringeren Betrag getroffen haben. Dies ist eine Schutzvorschrift vor Lohndumping. Wir empfehlen den betroffenen Beschäftigten keine neuen Zusatzvereinbarungen zu unterschreiben. Jede Vereinbarung, die jetzt neu von Securitas vorgelegt wird, sollte genau geprüft werden. Auch die Lohnabrechnungen bitte genau ansehen und prüfen. Ver.di-Mitglieder können sich bei Fragen beraten lassen und ggfs. die Ansprüche geltend machen. Sie werden auch vom ver.di-Rechtsschutz unterstützt. 

Für Nichtmitglieder ist eine arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung, auch unterhalb des Tarifvertrages, möglich. Hier muss geprüft werden, ob dies nicht anderen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag widerspricht.

Wer noch nicht ver.di-Mitglied ist, sollte das schnell ändern!

Darum: https://www.verdi.de/ueber-uns/mitglied-werden!

Im Übrigen sind auch diese Arbeitgeber, die Mitglied im BDLS sind, tarifgebunden. Die Tarifverträge sind von ihnen entsprechend umzusetzen.

An alle Führungskräfte gerichtet: Für die Arbeitgeber seid ihr nichts Besonderes. Ihr seid genau so wie alle anderen Beschäftigten auch, lediglich eine Nummer! Nur gemeinsam und gewerkschaftlich organisiert, können wir die Arbeitsbedingungen verbessern!