Flughafen Köln/Bonn: Neuausschreibung für Luftsicherheitsaufgaben

von Özay Tarim

Flughafen Köln/Bonn startet Vergabeverfahren zur Neuausschreibung der Luftsicherheitsaufgaben gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz!

Zuschlagskriterium: Ausschließlich der Preis!

Es ist üblich, dass alle paar Jahre an den Verkehrsflughäfen Ausschreibungen für Luftsicherheitsaufgaben stattfinden. Am Flughafen Köln/Bonn läuft gerade eine solche Ausschreibung. Der Flughafenbetreiber schreibt aktuell die Sicherheitsaufgaben gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) aus. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge beim Flughafenbetreiber ist auf den 06. Juli 2021 (14 Uhr) festgelegt. Aber: Diese Ausschreibung verunsichert und beunruhigt massiv das Sicherheitspersonal am Flughafen Köln/Bonn aufgrund eines einzigen Zuschlagskriteriums. Demnach soll die Luftsicherheitsaufgabe nur der billigste Anbieter erhalten!

Anfang Juni 2021 wurde die Auftragsbekanntmachung für den Flughafen Köln/Bonn auf der Rechtsgrundlage der EU-Richtlinie 2014/25 veröffentlicht. Gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ist jeder Flughafenbetreiber zu einer sogenannten Eigensicherung verpflichtet. Eine wesentliche Aufgabe ist hierbei, die Sicherheitsbereiche vor unbefugtem Zutritt zu schützen sowie befugte Personen vor dem Zutritt zu überprüfen und zu durchsuchen. Gegenstand der auszuschreibenden Maßnahme sind auch sämtliche Leistungen, welche zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie u. a. Zugangskontrollen (Personal-, Waren- und KFZ-Kontrollen) zu sensiblen Sicherheitsbereichen, erforderlich sind.

Aufteilung des Auftrags erneut in zwei Lose!

Der Flughafenbetreiber hat sich erneut dazu entschieden, die Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 8 LuftSiG in zwei sogenannte Lose (Los 1 und Los 2) bzw. Bereiche aufzuteilen. Aktuell sind die Auftragnehmer/Sicherheitsunternehmen am Flughafen Köln/Bonn für Los 1 (z. B. PWK Tor A) FraSec und für Los 2 (z. B. PWK Terminal) Securitas. Beide Sicherheitsdienstleister sind Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes BDLS und damit tarifgebunden. Laut Ausschreibungsunterlagen müssen die Sicherheitsunternehmen (Bewerber/Bieter) für beide Lose jeweils ein Angebot abgeben. Aber die beiden Lose werden am Ende vom Flughafenbetreiber an zwei verschiedene Sicherheitsdienstleister vergeben. Das bedeutet, dass nur ein Sicherheitsunternehmen auch nur einen Los erhalten kann.

Maximal 5 Bewerber kommen in die Endauswahl – Auftragslaufzeit beträgt 24 Monate!

Der Flughafenbetreiber hat die Anzahl der möglichen Sicherheitsunternehmen (Bewerber/Bieter), die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, auf maximal fünf beschränkt. Demnach werden nur maximal die fünf bestplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Laufzeit für die künftigen Aufträge (Los 1 und 2) hat der Flughafenbetreiber zunächst für 24 Monate vorgesehen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass diese Aufträge jeweils um 2 mal 1 Jahr vom Flughafenbetreiber verlängert werden können. Warum die zukünftigen Aufträge für die Lose 1 und 2 mit kürzeren Vertragszeiten vorgesehen sind, ist uns nicht bekannt. Die aktuellen Aufträge – für die beiden Lose – sind nämlich mit insgesamt 7 Jahren (01.04.2015 bis zum 31. März 2022) deutlich längerfristig vereinbart.

Sicherheitsunternehmen müssen für die Auftragsbewerbung Mindeststandards nachweisen!

Der Flughafenbetreiber verlangt von den Sicherheitsunternehmen, die sich um die beiden Lose bewerben wollen, den Nachweis folgender Mindeststandards:

1. Der Jahresumsatz im Bereich Sicherheitsgewerbe muss in den zurückliegenden drei Jahren mindestens 5 Mio. Euro (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.

2. Der vergleichbare Jahresumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Kontrolltätigkeit nach § 5 und/oder § 8 LuftSiG) an EU-Flughäfen mit einer Mindestgröße von 6 Mio. Passagieren im Jahr 2019 muss in den zurückliegenden drei Jahren mindestens 2 Mio. Euro (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.

3. Die Anzahl der Beschäftigten muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe mindestens 150 Mitarbeiter je Geschäftsjahr betragen haben.

4. Die Anzahl der Beschäftigten muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahre in Summe mindestens 80 Mitarbeiter die Kontrolltätigkeit nach § 5 und/oder § 8 LuftSiG ausführen je Geschäftsjahr betragen haben.

Diese Mindeststandards sind wichtig, um im Vorfeld kleine bzw. für die Luftsicherheitsaufgaben unerfahrene Unternehmen zu eliminieren. Hierzu passt aber nicht das Zuschlagskriterium aus den Ausschreibungsunterlagen.

Der Preis als einziges Zuschlagskriterium für die Auftragsvergabe am Flughafen Köln/Bonn – Luftsicherheit als „billige Ware”!

Weder für uns noch für die Beschäftigten ist es nachvollziehbar, dass der Flughafenbetreiber tatsächlich die so wichtige Luftsicherheitsaufgabe (Eigensicherung/Gefahrenabwehr) an den billigsten Anbieter (Sicherheitsunternehmen) vergeben möchte. Der Preis ist in den Ausschreibungsunterlagen als ein einziges Zuschlagskriterium vorgesehen. Dieser Vorgang ist inakzeptabel. In der vorherigen Ausschreibung für den Flughafen Köln/Bonn war die Qualität der Aufgabenstellung ein wichtiger Bestandteil bei der Auftragsvergabe. Die Zuschlagskriterien für die damalige Ausschreibung (Auftragsbeginn 01.04.2015) waren noch mit 50 % Punkten Gewichtung für den Preis sowie 50 % Punkten Gewichtung für die Qualität verbindlich festgeschrieben. Warum jetzt diese Kehrtwende in die falsche Richtung? Dieser Flughafenbetreiber hatte noch selbst im Jahr 2017 live erleben müssen, wie das Sicherheitsunternehmen Kötter als Auftragnehmer vorzeitig im Auftragszeitraum gescheitert ist. Damals hatte wohl der Preis gestimmt, aber die schlechte Qualität von Kötter zwang den Flughafenbetreiber zur vorzeitigen Vertragsauflösung. Grundvoraussetzung für einen sicheren Flughafen ist die gute Qualität bei der Luftsicherheitsaufgabe. Letztes Jahr (während der Pandemie-Krise) hatte auch eine Ausschreibung für die gleichen Luftsicherheitsaufgaben gemäß § 8 LuftSiG am Flughafen Düsseldorf stattgefunden. Dort waren sehr wohl auch Qualität und Konzepte wichtige Voraussetzungen für die Auftragsvergabe. Die Luftsicherheit darf nicht aussschließlich an der Preisfrage orientiert und schon gar nicht als “billigste Ware” verkauft werden. Hat die Qualität bei den Sicherheitskontrollen am Flughafen Köln/Bonn keine Bedeutung mehr? Zumindest ist in den Auschreibungsunterlagen kein Wort darüber zu lesen und findet als Zuschlagskriterium keinerlei Berücksichtigung. Aus den Ausschreibungsunterlagen geht zusätzlich u. a. hervor: Sollte ein Bewerber/Bieter bei beiden Losen (Auftrag) der Preisgünstigste sein, erhält er Los 1, da dieser größer ist und der Zweitgünstigste Bewerber/Bieter in Los 2 erhält dieses Los. Auch wenn der Flughafenbetreiber von den Sicherheitsunternehmen (Bewerber/Bieter) die Tariftreue verbindlich verlangt, führt die beabsichtigte Vergabeentscheidung ausschließlich über den Preis, dieses ad absurdum. Eine solche Vorgehensweise geht am Ende zu Lasten der Beschäftigten, aber auch deutlich zu Lasten der Luftsicherheit. Der Flughafenbetreiber muss diesen Irrweg dringend korrigieren.

Bei Auftragswechsel durch Neuvergabe muss ein Betriebsübergang gemäß 613a BGB umgesetzt werden!

Bei dieser Art von Ausschreibung ist es natürlich möglich, dass ein Auftragswechsel zum 01. April 2022 stattfinden kann. Für diesen Fall, erwarten wir von allen verantwortlichen Akteuren die uneingeschränkte Umsetzung des Betriebsübergangs gemäß 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gemeinsam mit unseren Betriebsräten werden wir nicht zulassen, dass Kostenspiele in der Luftsicherheitsbranche unsere ver.di-Mitglieder bzw. das Sicherheitspersonal in ihrer Existenz bedrohen.

Es ist sehr merkwürdig, dass sich gerade der Arbeitgeberverband BDLS – stellvertretend für seine Mitgliedsunternehmen – nicht zu dieser Vergabepraxis am Flughafen Köln/Bonn äußert.

Auch wenn die Ausschreibung jetzt gestartet ist, wird mit einer endgültigen Vergabeentscheidung gegen Ende 2021 gerechnet. Neuer Auftragsbeginn ist demnach erst am 01. April 2022. Also Zeit genug, um den Beschäftigten nachhaltige Sicherheit zu garantieren.

Luftsicherheit braucht zwingend bessere Rahmenbedingungen – Kostenspiele mit der Luftsicherheitsaufgabe stoppen!