Beschäftigte müssen bei Klüh am Flughafen Düsseldorf eingruppiert werden

von Özay Tarim

Klüh Security Flughafen Düsseldorf

Entgelttarifvertrag Aviation

Sicherheits- und Servicekräfte müssen in die neuen Entgeltgruppen eingruppiert werden!

Seit Mai 2019 erhalten die Beschäftigten die Lohnerhöhungen nach dem neuen Entgelttarifvertrag für Sicherheits- und Servicekräfte an Verkehrsflughäfen. Bis zum 31.12.2018 war für das Klüh-Sicherheitspersonal nur eine Lohngruppe vorgesehen. Mit Einführung des neuen Bundesentgelttarifvertrages müssen die Sicherheitskräfte jetzt in zwei Lohngruppen (Entgeltgruppen EG II und EG III) eingruppiert werden. Hinzu kommen die Kolleginnen und Kollegen im Rollstuhlservice, für diese Tätigkeit ist die Entgeltgruppe IV vereinbart. Für den Arbeitgeber bedeutet das, dass alle Beschäftigten zwingend in die neuen Entgeltgruppen eingruppiert werden müssen.

Betriebsrat hat bei Eingruppierung ein Mitbestimmungsrecht

Wir müssen aber leider feststellen, dass der Arbeitgeber bisher die Beschäftigten noch nicht in die neuen Entgeltgruppen eingruppiert hat. Der Arbeitgeber muss nämlich nach § 99 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz von sich aus den Betriebsrat über die von ihm beabsichtigten Eingruppierungsfeststellungen unterrichten und die Zustimmung des Betriebsrats hierzu beantragen. Gemeinsam mit dem BR haben wir den Niederlassungsleiter über die zwingende Eingruppierung des Personals informiert und die sofortige Umsetzung gefordert.

LSKK gemäß Paragraph 8 und 9 LuftSiG gehören in die Entgeltgruppe II

In einem Gesprächstermin am Freitag (12.07.2019) haben wir gemeinsam mit unserem Bundestarifkommissionsmitglied Fahri Büyükyazιcι dem Arbeitgeber unsere Rechtsauffassung zur richtigen Eingruppierung der Sicherheitskräfte (LSKK) mitgeteilt. Demnach müssen die qualifizierten Luftsicherheitskontrollkräfte gemäß Paragraph 8 und 9 LuftSiG in die Entgeltgruppe II eingruppiert und mit 16,02 € Stundengrundlohn vergütet werden. Für die Eingruppierung ist u. a. auch der Arbeitsvertrag ausschlaggebend. Nach Aussage des Arbeitgebers sind alle bisherigen Sicherheitskräfte am Flughafen Düsseldorf als Luftsicherheitskontrollkräfte eingestellt. Die Regelung der Entgeltgruppe II dazu lautet: „Sicherheitsdienstleistungen gemäß §§ 8, 9 LuftSiG für Mitarbeiter mit entsprechender behördlicher Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft gemäß EU-VO 2015/1998 (Ziffern 11.2.3.1.b und 11.2.3.2.), bei entsprechender Tätigkeit.“ Unabhängig der tatsächlichen Tätigkeitspositionen haben die Luftsicherheitskräfte (§§ 8 und 9) Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung und dies wiederum berechtigt die Eingruppierung in die EG II mit 16,02 € Stundengrundlohn.

Arbeitgeber will die Eingruppierungsproblematik in der Clearingstelle beraten

Der Niederlassungsleiter hat uns in diesem Gesprächstermin erklärt, dass der Arbeitgeber die Eingruppierungsproblematik zunächst in der tarifvertraglich vereinbarten Clearingstelle mit den Tarifvertragsparteien (ver.di und BDLS) beraten möchte. Im Entgelttarifvertrag ist unter § 6 geregelt: „Für den Fall, dass Regelungen des Tarifvertrages von den Tarifvertragsparteien unterschiedlich ausgelegt werden (Auslegungsstreitigkeiten), verpflichten sich beide Parteien zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzung unverzüglich in Beratungen einzutreten (…)“. Diese Problematik hatten auch die Beschäftigten am Flughafen München. Dort konnte in der Clearingstelle die richtige Eingruppierung unserer ver.di Mitglieder vereinbart werden. Die Vereinbarung für die Beschäftigten (LSKK gemäß §§ 8 und 9) in München regelt u. a. folgendes: „Besteht eine individualvertragliche Vereinbarung aus der hervorgeht, dass der Mitarbeiter explizit als Sicherheitskraft gem. §§ 8,9 LuftSiG mit entsprechender behördlicher Prüfung zur Luftsicherkontrollkraft gem. EU-VO 2015/1998 eingestellt wurde, so ist er in der Entgeltgruppe II (16,02 €) eingruppiert.“ Genau diese Regelung bestätigt unsere Rechtsauffassung. Auch bei Klüh müssten die LSKK in der EG II eingruppiert werden. Wir werden euch über das Ergebnis der Clearingstelle informieren. Als einer von drei ver.di-Teilnehmern wird Fahri Büyükyazιcι in der Clearingstelle unsere Interessen vertreten. Auch die Schulungsstunden (LSKK) werden dort Thema sein, denn diese müssten ebenfalls mit 16,02 € (EG II) vergütet werden.