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DSW am Flughafen Düsseldorf: Knapp 400 befristet Beschäftigte beim Vertragspartner des Staates!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

DSW am Flughafen Düsseldorf: Knapp 400 (!) Luftsicherheitsfachkräfte sind mit sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen beim Vertragspartner des Bundesinnenministeriums in der Luftsicherheit beschäftigt!

Unsichere Arbeitsverhältnisse bei der DSW – Arbeitsverträge mit sachgrundloser Befristung müssen endlich abgeschafft werden!

Extrem hoher Anteil sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge sowie Einstellungen ausschließlich in Teilzeit sind Anzeichen einer verfehlten Personalpolitik beim Vertragspartner des Bundesinnenministeriums. Diese unsicheren Arbeitsverhältnisse existieren aktuell bei der Sicherheitsfirma DSW in der Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf.

Knapp 400 (!) Luftsicherheitsfachkräfte haben zurzeit bei der Sicherheitsfirma DSW am Flughafen Düsseldorf nur einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund! Gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist zwar die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund von bis zu 2 Jahren erlaubt, aber diese Regelung nimmt so den Beschäftigten jede Möglichkeit einer längerfristigen stabilen Lebensplanung (z. B. Familiengründung oder Wohneigentum). Aus unserer Sicht ist die sachgrundlose Befristung für viele Arbeitgeber nur ein Instrument, um die Beschäftigten länger in der „Probezeit“ zu halten. So auch bei der Sicherheitsfirma DSW. Die Gründe dafür sind zum Beispiel:

Befristet Beschäftigte 

  • nehmen kaum ihre Rechte wahr oder
  • kommen sogar krank zur Arbeit, weil sie Angst haben, dass ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird oder
  • nehmen ihre Streikrechte in den Tarifrunden nicht wahr. 

Diese oder weitere Gründe sind für Arbeitgeber eine gute Möglichkeit, um die Beschäftigten bis zu 2 Jahre an der kurzen Leine zu halten. 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wollte eigentlich noch vor der Bundestagswahl 2021 die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen gesetzlich einschränken, doch daraus wurde nichts. Die Ampel-Koalition hat lediglich vereinbart, diese Form der Befristung nur im öffentlichen Dienst zurückzudrängen. Obwohl der Anteil sachgrundlos befristeter Beschäftigung in der Privatwirtschaft besonders hoch ist, wurde bisher hierzu politisch nichts unternommen. 

Prekäre Arbeitsverhältnisse beim Sicherheitsdienstleister des Bundesinnenministeriums – Einstellungen bei DSW ausschließlich in Teilzeit und mit sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen!

Der Anteil von sachgrundlosen Befristungen ist trotz des Fachkräftemangels auch im letzten Jahr weiter gestiegen. Hier muss der Gesetzgeber endlich handeln. Darüber hinaus muss der Staat aber auch bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen darauf achten, dass dadurch keine prekären Arbeitsverhältnisse entstehen. Als prekär gelten Arbeitsverhältnisse, wenn sie die Standards des Normalarbeitsverhältnisses (z. B. unbefristeter Arbeitsvertrag, Vollzeitbeschäftigung) unterschreiten und deutliche Risiken für die Beschäftigten aufweisen. Die letzten Jahre haben sehr deutlich gezeigt, dass an den Flughäfen dringend mehr Fachkräfte benötigt werden. Aber statt mehr Personal in Vollzeit und unbefristet (Normalarbeitsverhältnis) einzustellen, werden Neueinstellungen bei der Sicherheitsfirma DSW am Flughafen Düsseldorf ausschließlich in Teilzeit und mit sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen vollzogen.

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in der Luftsicherheitsbranche darf niemals zur Folge haben, dass die Beschäftigten in unsicheren Arbeitsverhältnissen landen. Das geschieht aber, wenn der Staat die hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe als „Ware“ an profitorientierte private Sicherheitsfirmen „verkauft“

Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Gewerkschaft ver.di kämpfen gemeinsam gegen sachgrundlose Befristungen in der Luftsicherheit!

Seit vielen Jahren kämpfen die Betriebsräte, die Schwerbehindertenvertretungen und die Gewerkschaft ver.di gemeinsam gegen die sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse in der Luftsicherheitsbranche. Einige BDLS Mitgliedsunternehmen hatten jahrelang nach dem sogenannten Hire-and-Fire Prinzip agiert: Personal wurde eingestellt – zwei Jahre ohne Sachgrund befristet beschäftigt – dann wieder größtenteils ohne Begründung auf die Straße gesetzt, um dann erneut neue befristet Beschäftigte einzustellen (Drehtüreffekt).

Bei so einer Vorgehensweise spielen auch die Kosten der Ausbildung/Qualifikation von Luftsicherheitsfachkräften eine sehr entscheidende Rolle für die Sicherheitsfirmen. Einige Tausend Euro kostet nämlich die Ausbildung und wird u.a. auch noch von der Bundesagentur für Arbeit mit sogenannten „Bildungsgutscheinen“ finanziert. Für einige Arbeitgeber sind „Bildungsgutscheine“ – wie in der Vergangenheit auch –  sehr lukrativ. Mit dem Instrument von sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen ist es für die Arbeitgeber sehr einfach, die Personalfluktuation hochzuhalten, um damit auch noch Geld zu verdienen. Willkommen in der profitorientierten Luftsicherheitsbranche!

Um die Hire-and-Fire Mentalität aufzubrechen bzw. den gesetzlichen Missstand etwas entgegenzusetzen, haben wir im Bundesmanteltarifvertrag folgendes niedergeschrieben: Ein Arbeitsvertrag nach § 14 Absatz 2 TzBfG ist bei Einstellung in der Regel für zwölf Monate abzuschließen. Danach wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt. Die Prüfung, ob ein befristetes Arbeitsverhältnis endet oder eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich ist, erfolgt drei Monate vor dem Ende der Befristung. Soweit eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich bzw. nicht möglich ist, ist dies dem örtlichen Betriebsrat und dem / der Beschäftigten unverzüglich mitzuteilen. 

Was aber bei der Sicherheitsfirma DSW passiert, hat mit dieser tariflichen Regelung nichts zu tun. Nach 12-monatiger Befristung werden die Beschäftigten bei der DSW nicht entfristet. Die Luftsicherheitsfachkräfte werden entweder auf die Straße gesetzt oder lediglich um weitere 12 Monate ohne Sachgrund weiter befristet. Von einer Anstrengung des Arbeitgebers, die befristet Beschäftigten bereits nach einem Jahr in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, ist nichts zu erkennen. Noch nicht einmal die Beschäftigten, die z. B. gar keine krankheitsbedingten Fehlzeiten haben, werden vorzeitig in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Das Ergebnis von dieser beschriebenen Vorgehensweise ist eine hohe Personalfluktuation, was wiederum bedeutet, dass möglicherweise auch sicherheitsrelevantes Wissen über die Luftsicherheit nach außen dringen kann!

DSW kündigt jahrelang praktizierte betriebliche Regelung im Umgang mit befristet Beschäftigten auf und macht sogar falsche Angaben vor Gericht!

Die Sicherheitsfirma DSW hat überhaupt kein Interesse, den befristet Beschäftigten eine Sicherheit zu geben. Eine vom Betriebsrat gerichtlich erkämpfte und jahrelang praktizierte betriebliche Verfahrensregelung zur vorzeitigen Entfristung von Arbeitsverträgen, wurde von der DSW aufgekündigt. Dieser Konflikt landete dann vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf. Die Teilzeit-Niederlassungsleiterin von der DSW Mehtap Khalaj machte auch im Gerichtsverfahren deutlich, dass sie partout keine betrieblichen Regelungen mit dem Betriebsrat vereinbaren will.

Es ging sogar so weit, dass die Teilzeit-Niederlassungsleiterin vor Gericht die Unwahrheit sagte. Die Arbeitgeber-Vertreterin Mehtap K. gab im Gerichtsverfahren folgendes zu Protokoll: Die ersten Neueinstellungen bei der DSW seien erst im Oktober 2022 gewesen! Es habe aufgrund von Corona nach dem Betriebsübergang von Kötter zu DSW keine Einstellungen im Zeitraum 01.06.2020 bis Oktober 2022 gegeben. Neueinstellungen wären dann erst ab Oktober 2022 erfolgt, die erstmals auf ein Jahr befristet worden seien. Von einer jahrelang praktizierten betrieblichen Regelung hätte DSW angeblich keinerlei Kenntnisse gehabt und wurde erst im Oktober 2022 mit dieser Problematik konfrontiert. DSW hätte wohl von Kötter zum Betriebsübergang alle sämtlichen Betriebsvereinbarungen erhalten, aber den streitgegenständlichen gerichtlichen Vergleich zum Thema Befristungen angeblich nicht.

Fakt ist aber: Die Aussage von der Teilzeit-Niederlassungsleiterin Mehtap K., erst im Oktober 2022 Personal eingestellt zu haben, ist nachweislich falsch! Die ersten Neueinstellungen waren nämlich schon im Oktober 2021 gewesen. An dieser Aussage kann man also sehr deutlich erkennen, wie dieser Arbeitgeber agiert und mit allen Mitteln versucht, eine betriebliche Regelung für die befristet Beschäftigten zu verhindern. 

Zurzeit läuft wieder eine öffentliche Ausschreibung zur Vergabe der Luftsicherheitskontrollen ( § 5 LuftSiG) am Flughafen Düsseldorf. Das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums muss diese Ausschreibungen endlich beenden und die hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe in die öffentliche Hand zurück geben. Wir brauchen in NRW dringend eine Kehrtwende in der Luftsicherheitsbranche!

Schluss mit unzuverlässigen Sicherheitsfirmen – Wir fordern Beschäftigungssicherheit für die knapp 400 (!) befristeten Luftsicherheitsfachkräfte am Flughafen Düsseldorf!

UNSICHERHEITSFIRMEN (wie DSW) dürfen keine öffentlichen Aufträge erhalten und schon gar nicht in der Luftsicherheitsbranche Vertragspartner des Staates sein!