Luftsicherheit: Für Arbeit an Ostertagen wird nichts geschenkt – alles muss hart erkämpft werden!
Es gibt Erneuerungen zu Ostern 2024 in der Luftsicherheitsbranche! Ostersonntag ist bekanntlich kein gesetzlicher Feiertag. Daher wurde dieser Arbeitstag bisher an den Flughäfen lediglich mit dem Sonntagszuschlag (40 %) vergütet. Damit ist jetzt Schluss – wir haben für diesen Arbeitstag einen tarifvertraglichen Zuschlag in Höhe von 125 Prozent erkämpft und durchgesetzt! Einen Zuschlag in Höhe von 125 Prozent gibt es auch für den Pfingstsonntag (kein gesetzlicher Feiertag) am 19. Mai 2024!