BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst
Flughafen Düsseldorf: Sicherheitsfirma DSW betreibt nach wie vor mit sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen “Hire and Fire”
Katastrophale Personalpolitik: In den letzten drei Jahren über 500 Luftsicherheitsfachkräfte vor die Tür gesetzt – über 400 weitere Fachkräfte befinden sich aktuell in unsicherer Beschäftigung
Die Sicherheitsfirma DSW, die nach einer öffentlichen Ausschreibung vom Staat mit der Durchführung der Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf beauftragt wurde, beschäftigt aktuell mehr als 1200 Luftsicherheitsfachkräfte. Doch was auf den ersten Blick wie eine starke Belegschaft erscheinen mag, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein alarmierendes Beispiel für unzumutbare Arbeitsbedingungen in der Luftsicherheitsbranche.Flughafen Düsseldorf: „Hire and Fire“ bei DSW als Geschäftsmodell geht weiter! weiterlesen →
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DSW am Flughafen Düsseldorf:Knapp 400 (!) Luftsicherheitsfachkräfte sind mit sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen beim Vertragspartner des Bundesinnenministeriums in der Luftsicherheit beschäftigt!
Unsichere Arbeitsverhältnisse bei der DSW – Arbeitsverträge mit sachgrundloser Befristung müssen endlich abgeschafft werden!
Extrem hoher Anteil sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge sowie Einstellungen ausschließlich in Teilzeit sind Anzeichen einer verfehlten Personalpolitik beim Vertragspartner des Bundesinnenministeriums. Diese unsicheren Arbeitsverhältnisse existieren aktuell bei der Sicherheitsfirma DSW in der Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf.DSW am Flughafen Düsseldorf: Knapp 400 befristet Beschäftigte beim Vertragspartner des Staates! weiterlesen →
BDLS Mitgliedsunternehmen DSW am Flughafen Düsseldorf
Bundesagentur für Arbeit ermittelt nach Anzeige von ver.di gegen Piepenbrock/DSW wegen Verdacht auf Missbrauch im Umgang mit Kurzarbeitergeld!
Am Flughafen Düsseldorf gibt es aktuell ein dominierendes Thema. Wir haben in den vergangenen Tagen dazu ausführlich berichtet. Auch die Presse hat dieses Thema aufgegriffen. Es geht um den Missbrauchsverdacht im Umgang mit Kurzarbeitergeld bei DSW. Genauer gesagt geht es um Ungereimtheiten bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zwar für die im Dienstplan geplanten Arbeitszeiten. Hierbei geht es nicht um jene Krankentage, die in den Zeitraum fallen, in der die Arbeitszeiten tatsächlich durch Kurzarbeit ausgefallen sind. Für den kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfall haben die Beschäftigten im Krankheitsfall weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Bundesagentur für Arbeit ermittelt gegen Piepenbrock/DSW! weiterlesen →
Informationen für die Beschäftigten in der Luftsicherheit NRW