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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen Kötter Aviation Security SE & Co. KG
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
Flughafen Köln/Bonn: Neuer Vertrag für I-Sec (§ 8 LuftSiG) ab dem 01.04.2026 weiterlesen
Der neue Manteltarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (MTV) ist am 01. Juni 2025 in Kraft getreten. Er regelt den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge neu. In unserem letzten Info-Flugblatt 7 haben wir die neuen Regelungen umfassend vorgestellt. Tarifvertrag Luftsicherheit: Mehrarbeit im Monat ist zuschlagspflichtig! weiterlesen
Im alten Manteltarifvertrag (MTValt), der bis 31. Mai 2025 gegolten hat, war ein Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen für geleistete Mehrarbeit erst ab der 181. Arbeitsstunde (EG 1 Fluggastkontrolle) bzw. ab der 209. Arbeitsstunde (EG II bis V alle anderen Beschäftigten) geregelt. Dies galt unabhängig von der individuell vereinbarten monatlichen Arbeitszeit. Luftsicherheit: Arbeitszeit und Zuschläge für Mehrarbeit sind neu geregelt weiterlesen
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss lehnt die Forderung nach einem Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn mehrheitlich ab. Flughafen Köln/Bonn: Forderung nach einem Nachtflugverbot wurde abgelehnt! weiterlesen
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
Das heiße Wetter stellt das Sicherheits- und Servicepersonal an den Verkehrsflughäfen zusätzlich vor erhebliche Probleme. „Heiße Tage“: Arbeitsschutz bei Hitze am Arbeitsplatz! weiterlesen
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
Mit dem Tarifabschluss im April 2025 haben wir bekanntlich in allen Entgeltgruppen spürbare Lohnerhöhungen für die Beschäftigten durchgesetzt. Diese von uns erkämpften, stufenweisen Anpassungen (ab dem 01. Mai 2025) wirken sich nun auch auf die tariflich vereinbarte Jahressonderzahlung aus – sie steigt entsprechend mit. Luftsicherheit: Mit dem neuen Tarifabschluss steigt auch die tarifliche Jahressonderzahlung! weiterlesen
Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
Der neue Bundesmanteltarifvertrag und der neue Bundesentgelttarifvertrag liegen nun schriftlich vor und können hier auf unserer Internetseite unter der Rubrik TARIFVERTRÄGE eingesehen werden. Luftsicherheitsbranche: Neue Tarifverträge liegen nun schriftlich vor! weiterlesen
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
Sicherheits- und Servicepersonal an Flughäfen unterliegen einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Diese Prüfung ist notwendig, um den Zugang zu sensiblen Bereichen an Flughäfen zu erhalten. Im Zusammenhang mit der Wiederholungsüberprüfung der ZÜP (alle fünf Jahre) kommt es jedoch auch zu Problemen. Hierbei sollten die Beschäftigten unbedingt die Vorschrift in § 5 Abs. 2 Satz 2 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) kennen und beachten. Luftsicherheitsbranche: Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Flughafenpersonal – Rechte wahren, Fristen kennen! weiterlesen