Tarifvertrag Luftsicherheit: Mehrarbeit im Monat ist zuschlagspflichtig!
Der neue Manteltarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (MTV) ist am 01. Juni 2025 in Kraft getreten. Er regelt den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge neu. In unserem letzten Info-Flugblatt 7 haben wir die neuen Regelungen umfassend vorgestellt. Tarifvertrag Luftsicherheit: Mehrarbeit im Monat ist zuschlagspflichtig! weiterlesen →
Luftsicherheitsbranche: Was ist neu im Bundesmanteltarifvertrag?
Arbeitszeit und Zuschläge für Mehrarbeit sind neu geregelt – insbesondere für Teilzeitbeschäftigte!
Im alten Manteltarifvertrag (MTValt), der bis 31. Mai 2025 gegolten hat, war ein Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen für geleistete Mehrarbeit erst ab der 181. Arbeitsstunde (EG 1 Fluggastkontrolle) bzw. ab der 209. Arbeitsstunde (EG II bis V alle anderen Beschäftigten) geregelt. Dies galt unabhängig von der individuell vereinbarten monatlichen Arbeitszeit.Luftsicherheit: Arbeitszeit und Zuschläge für Mehrarbeit sind neu geregelt weiterlesen →
Informationen für die Beschäftigten in der Luftsicherheit NRW