BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst
Flughafen Düsseldorf: Geht es bei der DSW noch um Eignungsuntersuchung oder schon um Personalabbau durch die Hintertür?
Demonstration/Mahnwache vor der Praxis Dr. Luckey (externer Betriebsarzt von DSW) in Düsseldorf angekündigt!
In den vergangenen Wochen haben uns erneut ernstzunehmende Hinweise und Beschwerden von Beschäftigten der Sicherheitsfirma DSW am Flughafen Düsseldorf erreicht. Anlass ist das Vorgehen bei den gesetzlich vorgeschriebenen Eignungsuntersuchungen, die für die Tätigkeit in der Luftsicherheit zwingend vorgeschrieben sind.Flughafen Düsseldorf – DSW: Eignungsuntersuchung oder Personalabbau durch die Hintertür? weiterlesen →
Tarifvertrag Luftsicherheit: Mehrarbeit im Monat ist zuschlagspflichtig!
Der neue Manteltarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (MTV) ist am 01. Juni 2025 in Kraft getreten. Er regelt den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge neu. In unserem letzten Info-Flugblatt 7 haben wir die neuen Regelungen umfassend vorgestellt. Tarifvertrag Luftsicherheit: Mehrarbeit im Monat ist zuschlagspflichtig! weiterlesen →
Flughafen Düsseldorf: Eingruppierungsklage gegen Klüh Security vor dem Arbeitsgericht erfolgreich!
Luftsicherheitskontrollpersonal setzt sich gegen Klüh Security GmbH durch – Tarifvertrag gilt verbindlich und die Eingruppierung nach überwiegender Tätigkeit muss erfolgen!
Düsseldorf, Juni 2025– Ein wichtiger juristischer Erfolg für Beschäftigte in der Luftsicherheit und ein klares Signal an die Arbeitgeber: Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat in erster Instanz einer Mitarbeiterin von der Sicherheitsfirma Klüh Security GmbH am Flughafen Düsseldorf bei ihrer Eingruppierungsklage vollumfänglich Recht gegeben. Flughafen Düsseldorf: Eingruppierungsklage gegen Klüh Security erfolgreich! weiterlesen →
Luftsicherheitsbranche: Was ist neu im Bundesmanteltarifvertrag?
Arbeitszeit und Zuschläge für Mehrarbeit sind neu geregelt – insbesondere für Teilzeitbeschäftigte!
Im alten Manteltarifvertrag (MTValt), der bis 31. Mai 2025 gegolten hat, war ein Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen für geleistete Mehrarbeit erst ab der 181. Arbeitsstunde (EG 1 Fluggastkontrolle) bzw. ab der 209. Arbeitsstunde (EG II bis V alle anderen Beschäftigten) geregelt. Dies galt unabhängig von der individuell vereinbarten monatlichen Arbeitszeit.Luftsicherheit: Arbeitszeit und Zuschläge für Mehrarbeit sind neu geregelt weiterlesen →